Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist als Vertreterversammlung aller Lokalgemeinden das oberste Bundesorgan. Sie entscheidet in allen Bundesangelegenheiten, soweit nicht das Präsidium oder die Bundesgeschäftsführung zuständig sind.
Insbesondere entscheidet sie auf Vorschlag des Präsidiums über die Aufnahme von Gemeinden in eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Bund, wählt die Mitglieder des Präsidiums und beschließt über Änderungen der Verfassung und der Gemeindeordnung. Die Bundesversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidiums entgegen und erteilt ihm Entlastung für seine Leitungsverantwortung.
Die Bundesversammlung tagt einmal jährlich. Sie muss darüber hinaus unverzüglich einberufen werden, wenn dies vom Präsidium des Bundes oder von mindestens zehn Lokalgemeinden unter Angabe der Gründe verlangt wird.
Mitglieder mit Stimm- und Rederecht sind die Delegierten der Lokalgemeinden, die Ordinierten Pastoren und Ordinierten Prediger der Gemeinde Gottes in Deutschland sowie die Mitglieder des Präsidiums.
Weitere Details können den „Leitlinien der Gemeinde Gottes“ entnommen werden, welche im Downloadbereich zu finden sind.

Die Bundesversammlung fand in den letzten Jahren immer Ende Oktober / Anfang November in Schwäbisch Gmünd (Gästehaus Schönblick) in Verbindung mit der jährlichen Bundestagung statt. Der nächste Termin ist dem Jahreskalender zu entnehmen.